Wie darf Glas eigentlich aussehen?

Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen

Wie darf Glas eigentlich aussehen?


Wenn es zu Schäden an Verglasungen oder zu Unstimmigkeiten über die Qualität von Scheiben kommt, wird meist auf die "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ verwiesen. Doch wofür gilt und was ist diese Richtlinie?


Grob gesagt: Die Richtlinie gilt für Ihre Fenster und Verglasungen durch die Sie aus Ihrem Gebäude rausschauen oder in andere Räume sehen. Hier haben wir auch bereits ein erstes wichtiges Bewertungskriterium. Sie sollen herausschauen, also durchsehen. Die Durchsicht ist entscheidend.


Zur Bewertung stellen Sie sich in einem Abstand von mindestens 1 m vor die Scheiben und schauen bei diffusem Tageslicht (z.B. bedeckter Himmel) von innen nach außen. Direkte Sonneneinstrahlung oder künstliche Lichtquellen sind Tabu. Was Sie nun noch bei Ihrer Durchsicht beeinträchtigt, können Sie auf die Zulässigkeit gemäß dieser Richtlinie überprüfen.


Erfahrungsgemäß kommt es leider häufig zu Meinungsverschiedenheiten bei der Abnahme, was nun Beanstandungsfähig ist und was nicht. Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten einer mangelfreien Abnahme.


Die Verglasungen können aus 

  • Flachglas (Floatglas)
  • Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)
  • Teilvorgespanntes Glas (TVG)
  • Verbundglas (VG)
  • Verbund-Sicherheitsglas (VSG) 

oder einer Kombination daraus bestehen.


Die Richtlinie wurde vom Bundesinnungsverband des Glashandwerks und dem Bundesverband Flachglas e. V. erarbeitet und wird branchenweit anerkannt.



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Wir freuen uns, das Sie sich auf unseren Internet-seiten informieren und bieten Ihnen hier die "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" zum kostenlosen Download an.

 

 

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